Allgemeine Frage · Nr. 281 von 300 im offiziellen Fragenkatalog

    Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine dunkle Hautfarbe und werden deshalb nicht hineingelassen. Welches Recht wird in dieser Situation verletzt? Das Recht auf …

    Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine dunkle Hautfarbe und werden deshalb nicht hineingelassen. Welches Recht wird in dieser Situation verletzt? Das Recht auf …

    1. aMeinungsfreiheit
    2. bGleichbehandlung(richtige Antwort)
    3. cVersammlungsfreiheit
    4. dFreizügigkeit

    Richtige Antwort

    b) Gleichbehandlung

    Erklärung

    Die beiden Freunde werden nur wegen ihrer Hautfarbe nicht ins Schwimmbad gelassen. Das verletzt ihr Recht auf Gleichbehandlung: Nach Artikel 3 des Grundgesetzes darf niemand wegen seiner Herkunft oder aus rassistischen Gründen benachteiligt werden. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet so etwas. Meinungs- oder Versammlungsfreiheit sind hier nicht betroffen.

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