Sie haben in Deutschland absichtlich einen Brief geöffnet, der an eine andere Person adressiert ist. Was haben Sie nicht beachtet?
- adas Schweigerecht
- bdas Briefgeheimnis(richtige Antwort)
- cdie Schweigepflicht
- ddie Meinungsfreiheit
Allgemeine Frage · Nr. 274 von 300 im offiziellen Fragenkatalog
b) das Briefgeheimnis
Wer absichtlich einen fremden Brief öffnet, verletzt das Briefgeheimnis. Es ist im Grundgesetz geschützt (Artikel 10) und gilt für alle, nicht nur für den Staat. Das Öffnen fremder Post kann sogar bestraft werden. Die Schweigepflicht betrifft dagegen zum Beispiel Ärzte, die nichts über ihre Patienten erzählen dürfen.
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