Sie gehen in Deutschland zum Arbeitsgericht bei …
- afalscher Nebenkostenabrechnung.
- bungerechtfertigter Kündigung durch Ihre Chefin/Ihren Chef.(richtige Antwort)
- cProblemen mit den Nachbarinnen/Nachbarn.
- dSchwierigkeiten nach einem Verkehrsunfall.
Allgemeine Frage · Nr. 136 von 300 im offiziellen Fragenkatalog
b) ungerechtfertigter Kündigung durch Ihre Chefin/Ihren Chef.
Zum Arbeitsgericht geht man bei Streit im Arbeitsverhältnis, zum Beispiel wenn der Chef ohne berechtigten Grund kündigt. Dort klärt ein Gericht, ob die Kündigung rechtmäßig war. Streit mit dem Vermieter um die Nebenkosten, mit Nachbarn oder nach einem Verkehrsunfall gehört dagegen vor die ordentlichen Gerichte, meist das Amtsgericht.
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