Wer bezahlt in Deutschland die Sozialversicherungen?
- aArbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer(richtige Antwort)
- bnur Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
- calle Staatsangehörigen
- dnur Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber
Allgemeine Frage · Nr. 99 von 300 im offiziellen Fragenkatalog
a) Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
Die Sozialversicherungen bezahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam; bei den meisten Zweigen teilen sie sich die Beiträge ungefähr zur Hälfte. Der Anteil der Beschäftigten wird direkt vom Bruttolohn abgezogen. Eine Ausnahme ist die gesetzliche Unfallversicherung: Sie zahlen die Arbeitgeber allein.
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