Einbürgerung in Deutschland: Voraussetzungen, Kosten und Ablauf

    Wer deutscher Staatsbürger werden möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen – eine davon ist der Einbürgerungstest. Hier finden Sie den aktuellen Stand nach dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht und die wichtigsten Antworten zu Kosten, Dauer und doppelter Staatsbürgerschaft.

    Voraussetzungen für die Einbürgerung

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      5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt

      Seit der Reform vom 27. Juni 2024 reichen in der Regel 5 Jahre gewöhnlicher, rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (vorher 8 Jahre). Die zusätzlich eingeführte „Turbo-Einbürgerung“ nach 3 Jahren wurde 2025 wieder abgeschafft.

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      Unbefristetes Aufenthaltsrecht

      Zum Zeitpunkt der Einbürgerung brauchen Sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (zum Beispiel eine Niederlassungserlaubnis) oder einen Aufenthaltstitel, der auf Dauer angelegt ist.

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      Deutschkenntnisse auf Niveau B1

      Sie weisen mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse auf Niveau B1 nach – meist mit einem Sprachzertifikat wie dem „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ). Ein deutscher Schulabschluss genügt in der Regel ebenfalls.

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      Bestandener Einbürgerungstest

      Sie zeigen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung mit dem Einbürgerungstest: 33 Fragen, 60 Minuten, mindestens 17 richtige Antworten. Auch der Test „Leben in Deutschland“ mit 17 oder mehr richtigen Antworten wird anerkannt.

    5. 5

      Eigener Lebensunterhalt

      Sie können sich und Ihre Familie grundsätzlich ohne Bürgergeld oder Sozialhilfe finanzieren. Für bestimmte Gruppen gibt es Ausnahmen; Ihre Einbürgerungsbehörde berät Sie im Einzelfall.

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      Bekenntnis zum Grundgesetz

      Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung – dazu gehört ausdrücklich auch die besondere historische Verantwortung Deutschlands, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens. Antisemitisch, rassistisch oder menschenverachtend motivierte Taten schließen eine Einbürgerung aus.

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      Keine Verurteilung wegen einer Straftat

      Verurteilungen wegen Straftaten stehen der Einbürgerung grundsätzlich entgegen; nur geringfügige Strafen bleiben unter bestimmten Grenzen außer Betracht. Außerdem müssen Identität und bisherige Staatsangehörigkeit geklärt sein.

    Ablauf in fünf Schritten

    • Voraussetzungen prüfen und bei der Einbürgerungsbehörde informieren
    • Sprachzertifikat (B1) besorgen und den Einbürgerungstest bestehen
    • Unterlagen sammeln: Pass, Aufenthaltstitel, Nachweise zu Einkommen, Sprache und Test
    • Antrag stellen und Gebühr bezahlen – oft online möglich
    • Bekenntnis zum Grundgesetz abgeben und die Einbürgerungsurkunde erhalten

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    Häufige Fragen zur Einbürgerung

    Was kostet die Einbürgerung?

    Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 Euro für Erwachsene und 51 Euro für jedes minderjährige Kind, das mit eingebürgert wird. Dazu kommen 25 Euro für den Einbürgerungstest sowie gegebenenfalls Kosten für den Sprachtest und für Dokumente.

    Wie lange dauert die Einbürgerung?

    Das hängt stark von der zuständigen Behörde ab. Häufig dauert das Verfahren mehrere Monate; in großen Städten mit vielen Anträgen kann es auch deutlich länger als ein Jahr dauern. Vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren.

    Darf ich meine bisherige Staatsangehörigkeit behalten?

    Seit dem 27. Juni 2024 erlaubt Deutschland grundsätzlich die Mehrstaatigkeit: Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit für die Einbürgerung nicht mehr aufgeben. Ob Sie sie tatsächlich behalten, hängt aber vom Recht Ihres Herkunftslandes ab – manche Staaten entziehen sie bei Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit.

    Wo stelle ich den Antrag auf Einbürgerung?

    Bei der Einbürgerungsbehörde Ihres Wohnorts – je nach Bundesland beim Landratsamt, bei der Stadtverwaltung oder einer zentralen Landesbehörde (in Berlin beim Landesamt für Einwanderung). Viele Behörden bieten den Antrag inzwischen online an.

    Können Kinder und Ehepartner mit eingebürgert werden?

    Minderjährige Kinder können in der Regel gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert werden. Ehe- oder Lebenspartner können ebenfalls mit eingebürgert werden, müssen aber grundsätzlich die Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse und Einbürgerungstest selbst erfüllen.

    Wer muss den Einbürgerungstest nicht machen?

    Wer einen deutschen Schulabschluss hat, muss den Test in der Regel nicht machen. Auch Kinder unter 16 Jahren und Menschen, die ihn wegen Krankheit, Behinderung oder Alters nicht ablegen können, sind befreit.

    Stand: Oktober 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft Ihrer Einbürgerungsbehörde. Mehr zu den Änderungen lesen Sie im Artikel Das neue Einbürgerungsgesetz.