Was verbietet das deutsche Grundgesetz?
- aMilitärdienst
- bZwangsarbeit(richtige Antwort)
- cfreie Berufswahl
- dArbeit im Ausland
Allgemeine Frage · Nr. 15 von 300 im offiziellen Fragenkatalog
b) Zwangsarbeit
Das Grundgesetz verbietet Zwangsarbeit (Artikel 12): Niemand darf zu einer Arbeit gezwungen werden. Gleichzeitig garantiert derselbe Artikel die freie Berufswahl. Militärdienst ist dagegen erlaubt – das Grundgesetz lässt eine Wehrpflicht ausdrücklich zu, und niemand muss gegen sein Gewissen mit der Waffe dienen.
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