Allgemeine Frage · Nr. 276 von 300 im offiziellen Fragenkatalog

    Was sollten Sie tun, wenn Sie von Ihrer Ansprechpartnerin/Ihrem Ansprechpartner in einer deutschen Behörde schlecht behandelt werden?

    Was sollten Sie tun, wenn Sie von Ihrer Ansprechpartnerin/Ihrem Ansprechpartner in einer deutschen Behörde schlecht behandelt werden?

    1. aIch kann nichts tun.
    2. bIch muss mir diese Behandlung gefallen lassen.
    3. cIch drohe der Person.
    4. dIch kann mich bei der Behördenleiterin/beim Behördenleiter beschweren.(richtige Antwort)

    Richtige Antwort

    d) Ich kann mich bei der Behördenleiterin/beim Behördenleiter beschweren.

    Erklärung

    Wer in einer Behörde schlecht behandelt wird, kann sich bei der Leitung der Behörde beschweren. Diese Beschwerde nennt man Dienstaufsichtsbeschwerde. Behörden müssen alle Menschen korrekt und respektvoll behandeln. Man muss sich schlechte Behandlung also nicht gefallen lassen – drohen darf man aber auch nicht.

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