Allgemeine Frage · Nr. 65 von 300 im offiziellen Fragenkatalog

    Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …

    Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …

    1. aGesetze zu entwerfen.
    2. bdie Bundesregierung zu kontrollieren.
    3. cdie Bundeskanzlerin/den Bundeskanzler zu wählen.
    4. ddas Bundeskabinett zu bilden.(richtige Antwort)

    Richtige Antwort

    d) das Bundeskabinett zu bilden.

    Erklärung

    Das Bundeskabinett zu bilden, ist nicht Aufgabe des Bundestages. Die Ministerinnen und Minister schlägt der Bundeskanzler vor, und der Bundespräsident ernennt sie. Der Bundestag dagegen wählt den Kanzler, kontrolliert die Regierung und beschließt Gesetze; Gesetzentwürfe können auch aus seiner Mitte kommen.

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