Parlamentsmitglieder, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, nennt man …
- aAbgeordnete.(richtige Antwort)
- bKanzlerinnen/Kanzler.
- cBotschafterinnen/Botschafter.
- dMinisterpräsidentinnen/Ministerpräsidenten.
Allgemeine Frage · Nr. 128 von 300 im offiziellen Fragenkatalog
a) Abgeordnete.
Die gewählten Mitglieder eines Parlaments heißen Abgeordnete. Im Bundestag sind sie nach Artikel 38 Grundgesetz Vertreter des ganzen Volkes und nur ihrem Gewissen unterworfen. Kanzler und Ministerpräsidenten werden nicht direkt vom Volk gewählt, sondern vom Parlament. Botschafter vertreten Deutschland im Ausland.
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