In Deutschland können Eltern bis zum 14. Lebensjahr ihres Kindes entscheiden, ob es in der Schule am …
- aGeschichtsunterricht teilnimmt.
- bReligionsunterricht teilnimmt.(richtige Antwort)
- cPolitikunterricht teilnimmt.
- dSprachunterricht teilnimmt.
Allgemeine Frage · Nr. 2 von 300 im offiziellen Fragenkatalog
b) Religionsunterricht teilnimmt.
Über die Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden die Eltern, so steht es in Artikel 7 des Grundgesetzes. Ab 14 Jahren gilt ein Kind als religionsmündig und darf selbst bestimmen, ob es teilnimmt. Fächer wie Geschichte, Politik oder Sprachen sind dagegen Pflicht, dort gibt es keine solche Wahl.
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