Ab welchem Alter darf man in Rheinland-Pfalz bei Kommunalwahlen wählen?
- a14
- b16
- c18(richtige Antwort)
- d20
Landesfrage Rheinland-Pfalz · Nr. 4 von 10 im offiziellen Fragenkatalog
c) 18
Bei Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz darf man ab 18 Jahren wählen. Anders als zum Beispiel in Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen gilt hier also dasselbe Mindestalter wie bei der Bundestagswahl. Gewählt werden bei Kommunalwahlen unter anderem Gemeinderäte, Stadträte und Kreistage.
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